Handlung: Ida muss umziehen. Weg von ihrem Zuhause, ihrer Schule und vor allem: Weg von ihren Freunden. In der neuen Klasse tut sie sich schwer. Eines Tages verkündet ihre Klassenlehrerin Miss Cornfield, dass demnächst jedes Kind in der Klasse ein magisches Tier als Begleiter bekommt. Ausgerechnet die beiden Außenseiter Ida und Benni erhalten als erste ihre neuen Gefährten, die Freunde fürs Leben werden sollen. Ida wird der Fuchs Rabbat an die Seite gestellt, Benni die Schildkröte Henrietta. Die magischen Tiere können nicht nur sprechen, sie haben alle auch einen ganz eigenen Charakter. Während Henrietta zwar etwas langsam, aber dafür fast 200 Jahre alt und sehr weise ist, ist Rabbat ebenso pfiffig wie gewitzt. Durch Rabbat wird Ida plötzlich zum Klassenstar und jeder möchte mit ihr befreundet sein. Benni bleibt ein Außenseiter. Doch wenigstens kann er mit Henrietta Skateboard fahren und seine Leidenschaft für Piraten teilen. In der Schule gibt es noch andere Aufregung: Immer wieder verschwinden Gegenstände, ein Schuldieb treibt sein Unwesen! Wilde Verdächtigungen zirkulieren und die spannende Suche nach dem Täter beginnt.
Wir freuen uns auf einen schönen Nachmittag mit euch!
Sabrina Schwab, Ina Siemund, Veronika Horn, Raimund Sachner und Corina Strauß
Mit dem absenden der Anmeldung bin ich mich damit einverstanden, dass die angegebenen Daten an die veranstaltenden Personen und Vereine weitergegeben werden dürfen, Fotos die im Rahmen des Ferienprogramms mit unserem Kind gemacht werden, im Mitteilungsblatt, der Zeitung oder der Homepage veröffentlicht werden dürfen. Die Teilnahme nur möglich, wenn eine Telefonnummer für Notfälle angegeben wird.
Wichtig: Bei den 3-5 jährigen muss zwingend ein Erwachsener dabei sein, ohne ist die Teilnahme nicht möglich.
Bitte wählen Sie zur Anmeldung die gewünschte Veranstaltung:
Allgemeinde Hinweise/Datenschutz
Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt über die Homepage der Gemeinde Steinfeld.
Anmeldeschluss ist Freitag, 31.10.2025
WICHTIG: Solltet ihr kurzfristig nicht teilnehmen können, sagt bitte umgehend bei Corina Strauß unter 0170 340 6809 Bescheid. Möglicherweise kann dann jemand von der Warteliste nachrücken.
Fotos: Wir weisen darauf hin, dass bei den Veranstaltungen Fotos gemacht werden, welche die Gemeinde Steinsfeld für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet. Sollten Sie mit der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt, der FLZ und der Homepage nicht einverstanden sein, so teilen Sie uns das bereits bei der Anmeldung mit.
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Anmeldung zum Ferienprogramm der Gemeinde Steinsfeld. Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Gemeinde Steinsfeld, Schulstr. 9, 91628 Steinsfeld, E-Mail: gemeinde@steinsfeld.de, Tel. 09861-3561.
Datenschutzbeauftragter:
Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber, Datenschutzbeauftragter, Laiblestraße 31, 91541 Rothenburg ob der Tauber, Tel.: 09861 9435 0, E-Mail: dsb@vg-rothenburg.de
Ihre Daten werden erhoben, um die Veranstaltungen des Ferienprogramms der Gemeinde Steinsfeld durchzuführen.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO verarbeitet. Ihre Daten werden an die veranstaltenden Personen und Vereine (s. Ferienprogramm) weitergegeben.
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde Steinsfeld so lange gespeichert, bis die Veranstaltung, für die das Kind angemeldet wurde, abgeschlossen ist.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18
und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz.